„1. Mai Prozess“: Freisprüche für beide Angeklagten!

Dass es tatsächlich noch Richter gibt, die in der Bundesrepublik Deutschland ein unabhängiges Urteil fällen können und sich nicht – wie viele ihrer Berufsgenossen – an der Verfolgung politisch Andersdenkender beteiligen, zeigte sich heute in Dortmund. Bei dem aufsehenerregenden Prozess rund um die Geschehnisse am 1. Mai 2009, als 400 nationale Sozialisten spontan durch Dortmund demonstrierten, wurden beide Angeklagten, denen „Landfriedensbruch“ vorgeworfen wurde, freigesprochen. Auch mit der seither von der Presse verbreiteten Lüge, es habe einen „Überfall auf den DGB“ gegeben, räumte das Gericht auf.

Eröffnet wurde der sechste (1, 2, 3, 4, 5) und letzte Verhandlungstag gegen Alexander D. und Dennis G. vor dem Dortmunder Amtsgericht mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, die beiden Angeklagten einen „Landfriedensbruch“ anhängen wollte – zwar hatte auch der Staatsanwalt zutreffend erkannt, dass ein bloßes Mitlaufen in einer unfriedlichen Menschenmenge die gesetzlichen Bedingungen für eine Verurteilung nicht erfüllte, allerdings wollte er eine „psychische Unterstützung“ gesehen haben. Diese machte er durch das Schwenken einer Fahne bzw. dem Bewegen der Arme bei den Angeklagten fest. Das eine solche Argumentation weder schlüssig, noch rechtlich haltbar ist, erwiderte Rechtsanwalt André Picker in seiner rund einstündigen Verteidigung, bei welcher auch scharfe Kritik an der medialen Vorverurteilung der Presse, die seit drei Jahren eine systematische Hetzkampagne gegen Alexander D. und Dennis G. Betrieben hat, geäußert. Gegen beide Angeklagten gab es keine belastenden Aussagen, im Gegenteil: Selbst Polizisten mussten eingestehen, dass sich Dennis G. teilweise in räumlicher Entfernung zur Gruppe aufhielt und von Alexander D. während der Demonstration durch Dortmund, in deren Verlauf es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei kam, nachdem diese auf Höhe des „Freistuhls“ den Aufzug angegriffen hatte, keine Handlungen erkennbar sind. Vor diesem Hintergrund forderte Rechtsanwalt Picker einen Freispruch. Dieser Forderung schloss sich die Verteidigerin von Dennis G. an, da auch ihrem Mandanten kein strafbares Verhalten nachzuweisen war. In seinen abschließenden Worten ging Alexander D. auf die zurückliegenden drei Jahre ein, die von einer bis dato beispiellosen Hetzkampagne geprägt waren, die das Ziel hatten, mit der (nun gerichtlich nachgewiesenen) Lüge eines „Überfalls auf die DGB-Kundgebung“ eine Pogromstimmung gegen nationale Deutsche in Dortmund zu schüren.

Obwohl sich Prozessbeobachter bereits frühzeitig einig waren, dass eine Verurteilung der beiden Angeklagten durch die von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Indizien nicht möglich sei (insbesondere Videosequenzen wirkten entlastend und konnten die Aussagen der Angeklagten belegen), wurde mit Spannung erwartet, ob das Gericht ein Urteil trifft, ohne sich dem öffentlichen Druck und der Forderung nach einer Verurteilung der angeblichen „Rädelsführer“ (dieser Begriff existiert im Strafrecht bei Landfriedensbruch im Übrigen nicht einmal) hinzugeben.

Um Punkt 15.00 Uhr zeigte sich schließlich, dass es innerhalb der bundesrepublikanischen Justiz zumindest in Einzelfällen noch Richter gibt, die ihre Aufgabe ernst nehmen und Entscheidungen nicht nach der Gesinnung treffen: Beide Angeklagten wurden vom Vorwurf des Landfriedensbruch, sowie Alexander D. von einem zudem angeklagten „Verstoß gegen das Versammlungsgesetz“ freigesprochen – er sollte laut Auffassung der Staatsanwaltschaft die nicht angemeldete Demonstration geleitet haben. In der Urteilsbegründung führte der vorsitzende Richter aus, dass eine Unterstützung gewalttätiger Demonstrationsteilnehmer durch die beiden Angeklagten nicht ersichtlich war. Weiterhin widerlegte er auch die sogenannte „DGB-Lüge“, wonach mehrere hundert Neonazis zielstrebig zur Gewerkschaftskundgebung marschiert wären: Alleine bei Betrachtung einer Karte der Dortmunder Innenstadt wird deutlich, dass die Demonstrationsstrecke nicht zielstrebig verlief, sondern nicht zuletzt durch die Polizei bereits auf dem „Königswall“ verändert wurde. Zur Frage nach dem Ausgangspunkt einer rund 30-sekündigen Auseinandersetzung, die es auf Höhe der DGB-Demonstration zwischen Teilnehmern der rechten Demonstration und linksextremen Kurden gegeben haben soll, konnte der Richter nur spekulieren, betonte aber, dass von einem „Überfall“ nicht zu sprechen sei, da auf Fernsehbildern lediglich gewalttätige Kurden zu erkennen seien und auch die spätere Tatortbegehung der Polizei ganze 5 (!) Reste von Wurfgegenständen zu Tage brachte. Wenn überhaupt habe es demnach aus – für das Gericht nicht zu benennenden Gründen- Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Rechten und den gewalttätigen Kurden gegeben, ein „Überfall“ der gesamten Masse von mehreren hundert Personen ist aber auszuschließen.

Diese klaren Worte, die abschließend um eine Kritik an der versuchten Verfahrensbeeinflussung durch die Presse erweitert, sowie mehr Justizpersonal für eine schnelle Verfahrensabwicklung gefordert wurde, zeigen deutlich, dass die Dortmunder Bevölkerung über 3 Jahre belogen wurde. Ziel der lokalen Presse war zu keinem Zeitpunkt eine objektive Berichterstattung, sondern ausschließlich die Kriminalisierung der nationalen Bewegung. Ein Versuch, der nicht nur gescheitert ist, sondern für Behörden und Lokalpolitik ein Desaster sondergleichen darstellt. Für jeden Dortmunder ist erkennbar, dass offensichtlich eine Bedrohungskulisse geschaffen werden sollte, die in dieser Form nie existiert hat.

Aufgrund zweier ebenfalls angeklagter Körperverletzungsdelikte wurde Alexander D. nicht in allen Punkten freigesprochen, sondern wegen dieser im Zuge der Verfahrenszusammenführung aufgenommenen Delikte zu einer 7-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Weitere Verfahren endeten – wie im Vorfeld ebenfalls zu erwarten war – mit einem Freispruch. Hervorzuheben ist hier insbesondere der erneute Versuch, eine Flugblattaktion als anmeldepflichtige Versammlung umzudeuten, um Alexander D. die Versammlungsleitung zu unterstellen. Erneut bestätigte aber ein Gericht, dass es sich bei Flugblattaktionen nicht um Versammlungen handeln würde und es demnach auch keinen Versammlungsleiter gäbe – eine Auffassung, die sich bis heute nicht zur Dortmunder Polizei herumgesprochen zu haben scheint.

In den nächsten Tagen wird es eine ausführliche Nachbetrachtung des Gerichtsprozess geben, der beispielhaft vor Augen führt, mit welchen Mitteln die Wahrheit verdreht werden kann, um eine gewünschte politische Stimmung zu erzeugen. Durch die Aufarbeitung wird es möglich sein, die durch das Verfahren gewonnene Aufmerksamkeit zu nutzen, um interessierten Lesern aufzuzeigen, dass systematisch versucht wird, die nationale Opposition zu kriminalisieren. Der nächste staatliche Versuch, unschuldige auf die Anklagebänke zu zerren, um sie zeitgleich in den Medien bloßzustellen und zu verleumden, wird mit Sicherheit nicht allzu lange auf sich warten lassen – solange es aber couragierte Richter gibt, besteht zumindest die Hoffnung, dass auch in Zukunft manchmal die Wahrheit siegen wird, wie sie es bei dem Verfahren rund um die Geschehnisse am „1. Mai 2009“ getan hat.

12 Kommentare

  1. Herzlichen Glückwunsch!

    Christian Worch

  2. Wer hätte das gedacht?! In diesem System und nach der Pressehetze. Aber der Richter machte auch einen ordentlichen Eindruck. Alles andere außer ein Freispruch wäre auch pure Gesinnungsjustiz gewesen. Ich wünsche Euch weiterhin viel Erfolg!

    Solidarität mit den Kameraden der “Widerstandsbewegung Südbrandenburg”, Axel Möller, den Kameraden im Rheinland, denen die Mitglieschaft im “Aktionsbüro Mittelrhein” vorgeworfen wird, sowie allen anderen politisch Inhaftierten der nationalen Bewegung, die dieses “demokratische” System ihrer Freiheit beraubt und diese zu brechen sucht!

    Mit kameradschaftlichen Grüßen aus dem Siegerland

  3. Am 19.6. ist das Lügengebäude der Medien zum 1.Mai 2009 zusammen gebrochen. Herzlichen Glückwunsch auf gute Kameradschaft.

  4. Ich kann für dieses Urteil keine Glückwünsche aussprechen,
    weil Glück etwas mit Zufall zu tun hat-
    ihr habt meine vollste Hochachtung und Respekt wie ich es selten für jemanden empfinde,
    ihr habt gekämpft,niemals aufgegeben,nicht gezögert oder gezaudert,seid nicht psychisch oder physisch
    eingebrochen,
    habt den Kopf hinhalten müssen für uns Kameraden,auch für die,die bei der Spontandemo dabei waren,
    für alle Volksdeutschen,
    fur die,
    die das quentchen Vertrauen in die Justiz noch nicht verloren,aber extrem stark angezweifelt hatten.
    Ich sehe es als ein Novum,einen Fortschritt in der Rechtssprechung,
    dieses gesprochene Urteil, Freispruch ”Im Namen das Volkes”

  5. Wann findet denn die Verhandlung bzgl. der gewalttätigen DGB-Kurden statt ?

  6. Auf der einen seite ist das Urteil natürlich eine Genugtuung,auf der anderen muß aber gesagt werden, dass bei dieser “Beweislage” linksradikale Täter niemals eine Verfahrenseinleitung zu befürchten gehabt hätte.

  7. @Klausi:
    Über das Schicksal des linksextremen Kurden ist leider nichts bekannt – es würde aber doch schon sehr verwundern, wenn gegen diesen überhaupt ernsthaft ermittelt worden wäre…

  8. Das ist ein äußerst erfreuliches Urteil, zu dem man nur Glückwünsche aussprechen kann. Der Kampf im Nationalen Widerstand endet nicht auf der Straße, sondern muss in den Gerichten fortgeführt werden, um die mediale Hetze und Tatsachenverdrehung den Menschen vor Augen zu führen. Besonders würdigenswert ist in dem Bericht, dass der Sachverhalt bzw. das Urteil objektiv wiederzugeben versucht wurde.
    Fraglich bleibt, ob die von Links durchsetzten Medien durch so ein Urteil ein eigenes Versagen sowie haltlose Voreingenommenheit anerkennen werden. Eigene Aufklärungsarbeit wie hier ist daher unersetzlich. Weiter so, Kameraden!

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