Amtsgericht Dortmund: Notwehr-Verfahren gegen Aktivisten eingestellt

Vor dem Amtsgericht Dortmund fand heute der Prozess gegen einen nationalen Aktivisten statt, dem vorgeworfen wurde, bei einer Hausdurchsuchung an der Rheinischen Straße im vergangenen Jahr eindringende Polizeibeamte mit Pfefferspray attackiert zu haben. Trotz politischen Druckes und dem Versuch der Polizei, ihre Handlungen zu rechtfertigen, wurde das Verfahren letztendlich eingestellt.

Bereits Mitte November war ein erster Verhandlungstag angesetzt, bei welchem allerdings keine Zeugen geladen waren. Der angeklagte Aktivist schilderte bei seiner Aussage, dass er am 24. November in seiner angemieteten Räumlichkeit von Polizeibeamten überrascht wurde, welche dort die Tür eintraten und mit Gewalt in das Objekt eindrangen, wobei bei ihm der Eindruck entstand, dass es sich um linksextreme Angreifer handeln würde, da sich die Polizei im Vorfeld nicht zu erkennen gegeben hatte. Aus diesem Grunde sprühte der Angeklagte unmittelbar nach dem Aufbrechen der Tür (was mit einem Rammbock geschah) in den Eingangsbereich mit einem Pfefferspray, um die Angreifer zu stoppen. Als sich der Irrtum erwies und die Polizisten als solche erkennbar waren, ließ er sich widerstandslos festnehmen, ebenso wie weitere in den Räumlichkeiten anwesende Personen. Obwohl es zu keinerlei Gewalttätigkeiten kam, wurden sämtliche Personen auf den Boden geworfen und dort mittels Kabelbinder über einen längeren Zeitraum fixiert, ehe die ergebnislos verlaufende Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, bei welcher nach der CD „Adolf Hitler lebt“ des Musikers „Gigi“ gesucht wurde.

Im Nachhinein versuchte die Presse das Vorgehen zu rechtfertigen und sprach von einem „Schlag gegen die rechte Szene“. Dies kam der Polizei gelegen, da die fragwürdigen Vorgehensmethoden nicht näher beleuchtet wurden. Üblicher Ablauf einer Durchsuchung, die sich zudem nicht einmal gegen den Mieter der Betroffenen Räumlichkeit richtete, sondern dieser nur als Zeuge aufgeführt war, wäre die Aushändigung des Durchsuchungsbefehls an der Tür, um anschließend die Maßnahmen durchzuführen. Dieser Schritt wurde in Dortmund aber übersprungen und die Tür einfach eingerannt, ohne sich als Polizeieinheiten erkennen zu geben – ein rechtswidriger Vorgang.

Der heutige Prozesstag, bei welchem die Anklage wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ und „gefährlicher Körperverletzung verhandelt wurde, begann mit der Vernehmung des Polizeibeamten B.. Dieser war im Zuge der Durchsuchungsmaßnahmen eingesetzt und gehörte zu den ersten Polizisten, welche die Räumlichkeiten betraten. In seiner Aussage schilderte B., dass dieser bereits in den Räumlichkeiten gewesen sei, als mit Pfefferspray in seinen Rückenbereich gesprüht wurde. Diese Aussage weist sowohl von der Schilderung des nationalen Aktivisten ab, der angab, frontal in Richtung des Türbereiches gesprüht zu haben, als auch von der Realität, da es unwahrscheinlich ist, dass mehrere Polizisten den Aktivisten bereits passierten, ohne diesen (wie alle anderen Anwesenden) zu fixieren. Insgesamt schilderte B. die Situation als „extrem laut“ und unübersichtlich, betonte aber, dass es unmöglich gewesen sei, die Polizei nicht zu erkennen. Dabei widerspricht er sich selbst, da nicht zuletzt von der Polizei in einer Seitenstraße geparkt wurde, um spätmöglichst wahrgenommen zu werden und wohl deshalb auch auf das Anklingeln verzichtet wurde, so dass sofort die Eingangstür eingerannt wurde. Auf anwaltliche Nachfragen konnte B. keine Erklärungen bieten und verwies auf seine Vorgesetzten, welche den Einsatz geplant hatten.

Nach B.’s Vernehmung folgte eine Ansprache des Richters, der seine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung äußerte und seine Bereitschaft signalisierte, dass Verfahren im Hinblick auf eine andere Verurteilung des Angeklagten einzustellen. Seitens der Verteidigung und auch der Staatsanwaltschaft wurde dieser Einstellung zugestimmt, wobei es für letztere als deutliche Niederlage zu verzeichnen ist. Der Versuch, einen Nationalisten zu kriminalisieren, welcher sein gesetzlich geschütztes Notwehrrecht wahrgenommen hatte und sich gegen einen rechtswidrigen Polizeieinsatz zur Wehr setzte, ist gescheitert. Bereits im Juni wurde das ursprünglich für die Hausdurchsuchung als Begründung dienende Verfahren vor dem Amtsgericht eingestellt, weil sich auch dort die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als unhaltbar erwiesen. Durch die Einstellung des heutigen Verfahrens verzichtete die Justiz auf einen interessanten Prozess, bei welchem zahlreiche Anwesende Licht in das Dunkel der polizeilichen Ermittlungsmethoden gebracht und die erlittenen Repressionen schildern können. Besonders interessant wäre die Begründung des polizeilichen Staatsschutzes, sowie der zuständigen Hundertschaftsführer gewesen, weshalb ein Benutzen der Türklingel, wie es normalerweise üblich ist, nicht in Betracht gezogen wurde.

Deutlich wurde, dass gegen polizeiliche Rechtsbrüche erfolgreich juristisch vorgegangen werden kann, um zumindest den Repressionsapparat in seinem Verfolgungswahn nach besten Möglichkeiten zu behindern. Zweifelsfrei ist dies jedoch nur in seltenen Fällen möglich und unzählige Übergriffe enden nicht selten mit einer Verurteilung der eigentlich Opfer. Auch heute hätte der Staat eine politisch korrekte Verurteilung gerne gesehen, was von der Staatsanwältin mit der Beschreibung, der Angeklagte sei „ziemlich gefährlich für die Rechtsordnung“ deutlich vermittelt wurde – doch die rechtliche Aufarbeitung der Hausdurchsuchungen vom vergangenen November, die im Übrigen zu mehreren öffentlichen Protestaktionen (1, 2, 3, 4, 5) führten, endeten mit zwei Niederlagen der staatlichen Vertreter.

Nachfolgend wird ein bisher unveröffentlichtes Beweisvideo dokumentiert, welches verdeutlicht, dass die Polizeieinheiten sich weder als solche zu erkennen gegeben haben, noch überhaupt Gelegenheit boten, auf deren (im Übrigen auch nicht vernehmbaren) Anordnungen zu reagieren, sondern unmittelbar in die Räumlichkeiten eindrangen:

(Deutlich sichtbar ist das Zusprühen der Videokamera mit einer Kreidesubstanz bei 0:13 min)

3 Kommentare

  1. Die Einstellung des Verfahrens ersparte der Justiz eine ansonsten hochproblematische Verhandlung. Das Verhalten der Polizei war nicht nur grob rechtswidrig, es hätte sich durchaus auch der Vorwurf von Straftaten im Amt – hier Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, versuchte gefährliche Körperverletzung – im Verlauf des Verfahrens ergeben können.

    Zudem urteilte erst kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem höchstrichterlichen Grundsatzurteil zur “Notwehr”, und sprach ein Mitglied der Rockergruppe “Hells Angels” frei, obwohl dieser bei einer nächtlichen, überfallartigen Hausdurchsuchung durch die geschlossenen Haustür einen Polizisten erschossen hatte, in der irrigen Annahme es handele sich um einen Überfall und Mordversuch der verfeindeten “Banditos. In den ersten Instanzen war der Rocker noch wegen Totschlages zu 9 Jahren Haft verurteilt worden. Auch hier war die Polizei weit über die richterliche Ermächtigung zur Hausdurchsuchung hinaus vorgegangen. Der Rocker konnte also davon ausgehen, dass ein Angriff gegen ihn vorlag und sein Leben bedroht war und insofern war sogar der Schusswaffeneinsatz – so tragisch und bedauerlich die Umstände auch waren – letztlich gerechtfertigt und nicht strafbar.

    An diesem BGH-Urteil kam das Dortmunder Gericht nicht vorbei. Die Umstände im vorliegenden Fall sind zwar weitaus weniger dramatisch – Pfefferspray ist zwar unangenehm aber nicht tödlich – aber in der Systematik durchaus vergleichbar. Die nationalen Aktivisten mussten im ersten Moment davon ausgehen, dass gewalttätige Linksextremisten sich gewaltsam Zugang in die Privaträume verschaffen wollten um dann die dort Anwesenden anzugreifen. Da war Notwehr durchaus gerechtfertigt und als man erkannte, dass es sich vermutlich um Polizisten handelte, wurden die Abwehrmassnahmen sofort eingestellt.

    Hier erkennt man auch gleich neben der Bekämpfung der überbordenden Kriminalität – überwiegend durch fremdvölkische Elemente verursacht – einen weiteren Schwerpunkt des neuen Dortmunder Polizeipräsidenten: Schulung der Einsatzleiter zur rechtssicheren, korrekten und sicheren Durchführung polizeilicher Massnahmen.

  2. Diese Polizisten scheinen zuviele “Dirty Harry” Filme mit Clint Eastwood gesehen zu haben. In der BRD klingelt man immer noch, wenn man irgendwo eintreten möchte.
    Rammböcke sind seit dem Mittelalter eigentlich überholt.

  3. Also ich halte davon nicht viel, was die da veranstallten. Da wirst du als Staatsbürger behandelt wie ein Schwerverbrecher und die Kinderschänder werden mit samthandschuhen angepackt, was für ein Rechtsstaat. Traurig, traurig

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