Berufungsverhandlung gegen Antifa Conrad G.
Am Donnerstag (10. November) fand vor dem Dortmunder Landgericht die Berufungsverhandlung gegen den Antifaschisten Conrad G. statt. Im Dezember vergangenen Jahres war G. wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe, sowie einem Schmerzensgeld von 500 Euro verurteilt worden.
Hintergrund war ein Übergriff aus einer 15 – 20 köpfigen Gruppe von Linksextremisten auf drei nationale Jugendliche auf der Münsterstraße in der Dortmunder Nordstadt, wobei unter Anderem Pfefferspray eingesetzt wurde. Ende Juni wurde bereits ein Mittäter, Michael J., der im Studierendenparlament der Technischen Universität (TU) Dortmund sitzt, wegen der Teilnahme an den Gewalttätigkeiten und eines nachgewiesenen Flaschenwurfes rechtskräftig verurteilt. Statt die vom Amtsgericht verhängten 8 Monate (1, 2) aufrecht zu erhalten, beschränkte der zuständige Richter am Landgericht die Strafe jedoch auf eine Geldzahlung von 120 Tagessätzen zu je 6 Euro, sowie einer Schmerzensgeldzahlung von 500 Euro an die Geschädigten.
Die Berufung von G. war auf das Strafmaß beschränkt, so dass die Schuld eingeräumt wurde. In seiner persönlichen Erklärung betonte der Angeklagte seine Friedfertigkeit, welche er mit seinem Engagement bei den Jusos (Jugendorganisation der SPD) unterstreichen wollte. Außerdem betonte er, sich nicht erneut an Straftaten beteiligen zu wollen. Abgesehen davon, dass es sich hierbei um Phrasen handelt, um eine niedrigere Bestrafung zu erreichen, wurde seitens des Gerichtes auf zwei neue Verfahren hingewiesen, die mit Strafbefehlen zum Nachteil von G. abgeschlossen wurden. In einem Fall hatte der wegen Diebstahl bereits früher in Erscheinung getretene Antifaschist beim Warenhaus „Peek und Cloppenburg“ eine selbständige Enteignungsaktion durchgeführt, bei welcher er sich an der Auslage bediente und Kleidung im Wert von 180 Euro gestohlen hatte. Der andere Vorfall ereignete sich am 29. September 2011 im Rahmen einer linksextremen Demonstration, die sich gegen die Haftentlassung eines Nationalisten richtete, welcher 2005 sein Notwehrrecht gegen einen angreifenden Punker wahrgenommen hatte und dafür zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Conrad G. fiel den eingesetzten Polizeibeamten im Zuge dieser Demonstration durch angelegte Vermummung auf, weshalb diese ihn kontrollieren wollten, was allerdings durch das Weglaufen des Angeklagten zunächst verhindert wurde. Später konnte G. aus der Versammlung herausgegriffen werden, wobei er die eingesetzten Beamten beleidigte, was zu einem weiteren Strafbefehl führte.
Während bei angeblich rechten Gewalttaten regelmäßig hohe Strafen verhängt werden, sahen Gericht und Staatsanwaltschaft die Vergehen des Antifaschisten Conrad G. nur als gering an und signalisierten bereits frühzeitig, eine Geldstrafe zu verhängen. G., der im 5. Semester Raumplanung an der TU Dortmund studiert, finanziell von seinen Eltern abhängig ist und nebenbei als Fahrradkurrier jobbt, gab sein Gesamteinkommen mit rund 750 Euro monatlich an. Um das Strafmaß, welches sich am Einkommen orientiert, zu senken, sparten sowohl G., als auch seine Anwältin, Frau Ickert, nicht mit politischen Belehrungen und präsentierten sich als Kämpfer gegen faschistische Bestrebungen aller Art. Der Versuch, damit Sympathien zu Erwecken und durch den Verweis auf die angebliche Gewalt von „Rechts“ (die mit verschiedenen Lügen, beispielweise den angeblichen Hirsch-Q Überfällen) belegt werden soll, ging zumindest teilweise auf. Letztendlich verurteilte der Richter Conrad G. wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung der zuvor erlassenen Strafbefehle zu einer Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen zu je 17 Euro (2550 Euro), sowie der Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigten.
Sicherlich wäre das Urteil deutlich anders ausgefallen, wenn auf der Anklagebank ein nationaler Deutscher gesessenen hätte, dem selbiges vorgeworfen würde. Trotzdem zeigen die nun rechtskräftigen Verurteilungen von den beiden führenden Mitgliedern der Dortmunder Antifa-Szene, Michael J. und Conrad G., dass zumindest keine völlige Straffreiheit für linke Gewalttäter besteht. Selbstverständlich wird ein Großteil ähnlicher Vergehen niemals aufgeklärt werden, denn bei antifaschistischen Straftätern sind die Ermittlungen von Polizei und Staat wesentlich geringfügiger als bei politisch missliebigen Volksgenossen. Erwähnenswert ist im Übrigen auch der Auftritt von zwei Journalisten großer Lokalzeitungen bei der heutigen Verhandlung, welche unmittelbar nach Verlesen der Anklage wieder den Saal verließen. Ein linker Täter passt nicht in das Bild, welches der Dortmunder Bevölkerung vermittelt werden soll – gerade dann nicht, wenn mittlerweile mehrmals wöchentlich auf die Brutalität der rechten Szene hingewiesen werden soll. Statt objektive Berichterstattung zu betreiben, wird somit die Meinungsbildung verfälscht und nur das präsentiert, was politisch korrekt ist.






