Polizeirepressionen bei Flugblattaktion für Meinungsfreiheit
Über Flugblätter sollten am Donnerstag die Dortmunder Bürger über den rechtswidrigen Polizeieinsatz informiert werden, bei welchem gestern insgesamt drei Räumlichkeiten unter fadenscheinigen Gründen durchsucht wurde. Wie aktuell staatliche Schikanen sind, wurde im Verlaufe der Flugblattaktion mehr als deutlich vor Augen geführt.
Nachdem etwa eine halbe Stunde oberhalb der Katharinentreppen verteilt wurde, erschienen Polizeieinheiten und begannen, Personalienkontrollen durchzuführen, während die Verteilaktion ihren Fortlauf nahm. Obwohl auch mittlerweile ein Urteil des Dortmunder Amtsgerichtes besagt, dass Flugblattaktionen keine Versammlungen darstellen, halten die lokalen Polizisten weiter an ihrem Versammlungskonstrukt fest und versuchen, wahllos verantwortliche Personen auszuwählen, welche die Aktion leiten würden. Offensichtlich genervt davon, dass die Aktivisten sich auch nicht von den angekündigten Sanktionen beim Verteilen stören ließen, wurden mehrere Platzverweise verteilt und diese wenig später auch bei zwei Personen durchgesetzt, welche vorübergehend in Gewahrsam genommen wurden. Anderen Aktivisten wurden die Flugblätter entrissen, wobei sich die Polizisten weigerten, Sicherstellungsprotokolle auszuhändigen, was eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach sich ziehen wird. Kurz vor dem Ende der Aktion erschienen mehrere Antifaschisten, die allerdings erfolglos versuchten, Passanten abzuhalten, Flugblätter von den Nationalisten anzunehmen.
Trotz dem Versuch, nationalen Protest aus der Öffentlichkeit zu verdrängen, konnten durch die heutige Verteilaktion nicht wenige Passanten erreicht werden. Wer Zweifel an den geschilderten Vorfällen staatlicher Schikanen äußerte, konnte am eigenen Leib erfahren, wie mit freier Meinungsäußerung in der Bundesrepublik umgegangen wird. Während gerne auf Zensuren in China oder Nordkorea verwiesen wird, ist es in Deutschland nicht möglich, die eigene Meinung zu äußern, ohne ins Visier der Behörden zu geraten.
Auch in den nächsten Tagen werden wir weiterhin in der Öffentlichkeit präsent sein, um auf rechtswidrige Polizeieinsätze hinzuweisen und den Dortmundern eine Alternative zum herrschenden System aufzuweisen!
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Lachhaft! Absolut lachhaft von der Polizei!
Aus dem Grund würde ich die Dinger lieber in Briefkästen schmeissen.
@ Stephan
In Großstädten wie Dortmund kannst du aber mehr Leute erreichen durch verteilen als in Briefkästen. Ausserdem haben die Leute so die Möglichkeit, uns direkt anzusprchen und mit uns ins Gespräch zu kommen, wie vergangene Aktionen bewiesen haben. Briefkastenaktionen sind eher sinnvoll in kleineren Städten grade auch wegen der Anzahl des Materials….;)
MkG
@Stephan:Gerade das ist ein großer Fehler.Die Polizei und ihre Hinterleute müssen sehen das man sich nicht einschüchtern lässt.Wenn du die Flyer in den Briefkasten wirfst haben sie das erreicht was sie wollen,die Bürger müssen sehen dass,man sich aufrecht und Stark der Medienhetze und der Lüge dieses Staates entgegen stellt.Und die Genugtuung sollte man der Polizei sicherlich nicht geben.
Das erneute Einschreiten der Polizei bei einer Flugblattverteilaktion und die Unterstellung es handele sich dabei um eine politische Versammlung, ist angesichts des erst kürzlich ergangenen Urteils des Amtsgerichtes Dortmund in einer vergleichbaren Sache und der allgemeinen Rechtsauffassung folgend, eindeutig rechtswidrig.
Aber die Nerven der Polizei scheinen blank zu liegen. Schon die Hausdurchsuchungen unter einem erkennbaren Vorwand und das dabei gezeigte Vorgehen lassen die Polizei in schlechtem Licht darstehen und es waren in der jüngsten Vergangenheit wohl zu viele “Schlappen”, welche die Polizei einstecken musste.
Wenn dann noch die nationale Bewegung lar erkennbaren Rechtsverstösse der Polizei öffentlich macht und sich tatsächlich viele Menschen dadurch erkennen,dass dies mit dem angeblich doch so “freien” System zu nicht zu vereinbaren ist,dann wird klar, warum erneut die Information der Bevölkerung und das Recht auf Meinungsäusserung unterbunden wird.
Gut ist, dass der Verlauf der Flugblattaktion und die Handlungen der Polizei dokumentiert wurden. Auf solche “verdeckten” Beweiserhebungen und Dokumenationen sollte zukünftig verstärkt geachtet werden. Schliesslich dokumentiert die Polizei auch jede Aktion der nationalen Aktivisten. Nur so kann anschliessend in der Öffentlichkeit und notfalls auch vor Gericht der wahre Ablauf mancher Aktion bewiesen werden, auch dann, wenn “leider” oder “versehentlich” entlastendes Material seitens der Polizei bei Verfahren gegen nationale Aktivisten nicht verfügbar sein sollte.
Hier ein Link zum Thema Flugblattverteilung auf öffentliche Plätzen und Sondernutzungsgenehmigung:
http://www.babycaust.at/BC-Germany/ka_bussg/menue.htm
@ Peter
Was Du in deinem Weltnetz-Verweis bezüglich der Zulässigkeit von Flugblatt-Aktionen beschreibst ist auch die Linie der ständigen Rechtsprechung in der OMF-BRD.
Man darf unter Berufung auf den Artikel 5 des Grundgesetzes jederzeit und überall auf öffentlichen Flächen Flugblätter verteilen.
Es bedarf keiner Anmeldung nach dem Versammlungsrecht oder einer Sondernutzungsgenehmigung für die öffentlichen Flächen.
Die Grenze zum Versammlungsrecht wird dann überschritten, wenn die Flugblätter aus einer großen Menge heraus verteilt würden oder mit Transparenten, Schildern und Fahnen eher der Charakter einer politischen Versammlung (Demonstration)besteht.
Die Ordnungsbehörde kann einschreiten wenn Passanten belästigt würden – nicht wenn ein Gutmensch sich durch die Anwesenheit nationaler Aktivisten “bedroht” “fühlt” – oder wenn massiv Material auf dem Boden zurückgelassen würde – dafür sind die politischen Flugblätter ja aber auch nicht hergestellt worden. Dieses Problem trifft gelegentlich bei genehmigungspflichtigen Werbematerialverteilungen auf, wo das oft reichlich vorhandene Material regelrecht “öffentlich” ausgelegt, respektive “entsorgt” wird.
Wenn Passanten angenommene Flugblätter später einfach wegwerfen, dann ist das eine Ordnungswidrigkeit des Passanten und kein Problem des Flugblattverteilers.
Wichtig ist, dass auf den Flugblättern ein presserechtlich Verantwortlicher genannt wird und dass keine Zeichen nach §86 a gezeigt werden oder nach § 130 StGB eindeutig “volksverhetzende” Inhalte oder “verbotene” Textpassagen enthalten sind.
eine sauerei von den bullen aber ist typisch unser staat wir sind am 4.12 dabei
@ Schwerthammer
Danke für die ausführlichen Hinweise.
Die Polizei hatte sich erst die Zettel durchgelesen und
über Funk Rücksprache gehalten.
Erst danach waren sie der Meinung das wir eine Sondernutzungsgenehmigung bräuchten.
Deutet auf ein schlechtes Gewissen hin.
Trotz der Rechtslage bin ich mir sicher, dass die Stadt der gleichen Meinung ist.
Ich werde auf jedenfall nicht zahlen, sondern Klagen.
Mit kameradschaftlichem Gruß