Berechtigter Freispruch – Erster Prozess um den 1. Mai beendet
Mit einem Freispruch endete der letzte von insgesamt 3 Prozesstagen (1, 2), bei dem einem Aktivisten schwerer Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen wurde.
Begonnen hatte der heutige Verhandlungstag mit einem Zeugen, welcher ebenfalls Teilnehmer der nationalen Spontandemonstration durch die Dortmunder Innenstadt am 1. Mai war. Nach der Belehrung, er müsse keine Aussage machen, da gegen ihn auch ein Verfahren läuft, schilderte er den Tagesablauf aus seiner Sicht. Angefangen hatte der Tag am Dortmunder Hauptbahnhof, wo er mit zahlreichen anderen Kameraden auf einen Zug zur Demonstration nach Siegen wartete. Als plötzlich die Menschenmenge loslief, schloß er sich dieser an, wollte sich aber nach kurzer Zeit wieder entfernen, als er merkte, dass es teilweise zu Auseinandersetzungen mit der Polizei kam (die Mehrheit der Teilnehmer allerdings friedlich blieb). Dies war ihm aber nicht möglich, da die von hinten anrückende Polizei die Demonstrationsteilnehmer systematisch durch die Innenstadt trieb und ein Ausscheren aus dem Zug verhinderte. Auf dem Hansaplatz bleibt der Zeuge schließlich stehen, um sich zu entfernen, was von Polizisten umgehend mit seiner Festnahme (die völlig widerstandslos vonstatten ging) geahndet wird. Hierbei wird er ohne Angabe von Gründen in das Gewahrsam am Hauptbahnhof abtransportiert. Später geht aus den Prozessakten hervor, dass der Polizist Bülow den Zeugen angeblich bei einer versuchten Sachbeschädigung gesehen haben will. Im Polizeigewahrsam wurde der Zeuge in eine Zelle mit dem Angeklagten Ralf gesteckt, wobei es bereits hier möglich ist, dass bei der Zuordnung und dem Transport zum Hauptbahnhof Verwechslungen aufgetreten sind. Anschließend wird der Zeuge entlassen, wobei er im späteren Verlauf noch einmal benötigt wurde, um den Polizisten zu identifizieren, welcher ihn festgenommen hatte.
Als nächstes folgte der bereits am ersten Verhandlungstag vernommene Polizist Bülow von der Bundespolizei. Dieser erkannte auf Nachfrage den ersten Zeugen als Festgenommenen, wobei sich der Festnahmeort am Kolpinghaus befand. Auf die Nachfrage des Richters, ob es zu Irrtümern und Verwechslungen in den Polizeivermerken gekommen sein könnte, räumte Bülow ein, dass er dies nicht ausschließen könne. Er betonte aber, dass es am 1. Mai durch die Bundespolizei 4 Festnahmen gegeben habe und er bei allen dabei gewesen sein will. Außerdem betonte er, dass er sich sicher sei, dass Ralf Steine geworfen habe, wobei er weder zur konkreten Situation, noch zu einer eventuellen Wirkung der Steinwürfe Angaben machen konnte. Weiterhin behauptete Bülow, dass er den Angeklagten in Erinnerung habe, da dieser der einzige war, der nicht sofort einer Identitätsfeststellung unterzogen wurde. Hierzu äußerte der Richter allerdings umgehend, dass dies nicht stimmt, da auch bei einer weiteren Person im Gewahrsam am Hauptbahnhof nicht unmittelbar die Personalien festgestellt wurden. Auch die Behauptung, der erste Zeuge hätte bei seiner Festnahme am Kolpinghaus Widerstandshandlungen ausgeübt, stimmt nicht mit dessen Aussage überein, bei der er sich ohne jede Auseinandersetzung festnehmen ließ. Bevor der Zeuge entlassen wurde, äußerte der Richter noch Kritik an den Vorgehen der Polizei im Vorfeld des Prozesses, weil in der gerichtlichen Hauptverhandlung mühsam zusammen getragen werden muss, was im Normalfall Aufgabe der polizeilichen Ermittlungen ist.
Einen kurzen Auftritt hatte der ebenfalls am ersten Verhandlungstag gehörte Polizist Schmerbeck, welcher nach der Befragung von Bülow nicht mehr benötigt wurde und ohne Vernehmung den Gerichtssaal verließ. Beim Verlassen fragte der Polizist Bülow, der inzwischen auf der Zuschauerbank platz genommen hatte, ob denn für den heutigen Tag noch ein Urteil erwartet würde, was auf ein persönliches Interesse an dem Verfahren schließen lässt.
Der vierte Zeuge des heutigen Tages war ein Demonstrationsteilnehmer aus Thüringen, der sich mit Ralf in einer Reisegruppe befand. Dieser schilderte die Ankunft in Dortmund und den Demonstrationsbeginn, bei dem sich Ralf schon bald zurückfallen ließ, da er keine Kraft hatte, dass hohe Tempo mitzuhalten. Außerdem betonte er, dass es bei der Festnahme von Ralf – die er gesehen hatte – zu keinen Widerstandshandlungen kam. Die recht schnelle Vernehmung wurde mit der Frage des Staatsanwaltes, ob der Zeuge Ausschreitungen wahrgenommen habe, beendet. Hierauf antwortete dieser, dass er zwar Knallkörper gehört, aber erst im Nachhinein von Auseinandersetzungen erfahren habe.
Noch kürzer dauerte die Vernehmung des fünften Zeugen, ebenfalls einem Demonstrationsteilnehmer aus Thüringen. Dieser konnte keine Angaben zur Festnahmesituation oder dem Tathergang machen, weshalb er entlassen wurde.
Als vorletzter Zeuge des dritten Verhandlungstages war ein weiterer Aktivist aus Thüringen geladen, der Angaben zur Festnahmesituation von Ralf machen konnte. So nahm er bereits frühzeitig den Rucksack von Ralf, weil diesem die Kondition fehlte. Etwa auf Höhe des Hansaplatzes sah er, wie Ralf in einen Hauseingang gedrängt und dort widerstandslos festgenommen wurde. Auf ausdrückliche Nachfrage des Staatsanwaltes betonte er, dass es zu keinen Gewalttaten durch Ralf gekommen ist. Auch er wurde nach der Befragung entlassen.
Die letzte Zeugenvernehmung eines Thüringer Aktivisten brachte ebenfalls keine neuen Erkenntnisse, allerdings betonte auch dieser, dass Ralf sich widerstandslos habe festnehmen lassen .
Nach dem letzten Zeugen begann eine kurze Diskussion über die Weiterführung des Verfahrens, wobei der Richter signalisierte, dass es nur auf einen Freispruch hinauslaufen könne, da es keine Beweise für eine Schuld von Ralf gäbe. Sinngemäß äußerte er dazu: „Es ist alles nur noch verworrener als am Anfang“. Um allerdings noch einen letzten Versuch zu starten, den genauen Verlauf von der Festnahme bis zum Gewahrsam bei der Bundespolizei aufzuklären, wurde die Verhandlung für eine halbe Stunde unterbrochen und versucht, weitere Polizisten zu ermitteln, die eventuelle Zeugen sein könnten. Aus der halben Stunde wurde schließlich eine ganze, da nach einer kurzen Wiederaufnahme keine neuen Anhaltspunkte gewonnen wurden und der Richter einen letzten Versuch starten wollte.
Um 14 Uhr ging es schließlich weiter mit dem Prozess, wobei nun, nach dem Ende der Beweisaufnahme, die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gestellt wurden.
In seiner Ausführung behauptete der Staatsanwalt, dass die Schuld des Mandanten bewiesen sei und er an einem gezielten Angriff auf die DGB-Demonstration teilgenommen habe. Deshalb forderte er eine Verurteilung wegen schwerem Landfriedensbruch, versuchter Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, was mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung geahndet werden sollte.
Diesem Widersprach der Verteidiger von Ralf energisch, da es weder zu beweisen sei, dass sein Mandant einen Stein geworfen habe, noch die Teilnahme an einer Demonstration strafbar sei, auch wenn es in deren Verlauf zu unfriedlichen Handlungen kommt. Er verwies auf die zahlreichen Zweifel im Verfahren, die von der Staatsanwaltschaft komplett ausgeblendet wurden, beispielsweise die Angaben des Polizisten Feldmann über den Verhaftungsort, die der Aussage des Bundespolizisten Bülow widersprechen. Weiterhin führte er aus, dass es nicht möglich sei, dass der Angeklagte vom Polizisten Bülow festgenommen wurde, sondern es sich hierbei um eine Verwechslung handeln müsse. Weiterhin betonte er nochmals, dass es keine Hinweise auf Widerstandshandlungen bei der Festnahme gegeben habe. Hieraus ergibt sich die Forderung der Verteidigung, die auf Freispruch plädierte.
Nach einer etwa zehnminütigen Pause erschien der Richter mit den beiden Schöffen, um das Urteil, einen Freispruch, zu verkündigen. In der Begründung betonte der Richter, dass die Tat nicht nachweisbar sei und vieles dafür spricht, dass der Angeklagte es nicht gewesen ist. Auch an der Zahl der Festgenommenen im Bundespolizeigewahrsam hatte er Zweifel, da es sich um 5 hätte Hhndeln müssen, wenn die Festnahmeorte mit den Berichten übereinstimmten. Das der Zeuge Bülow behauptet, er habe den Angeklagten erkannt, konnte der Richter nicht nachvollziehen, da es in einer solch chaotischen Situation sicherlich Verwechslungen geben kann und es nicht plausibel ist, dass eine felsenfeste Identifizierung möglich sei.
In diesem Verfahren wurde deutlich, welche Fehler die Polizei bei ihrem Vorgehen und den anschließenden Ermittlungen am 1. Mai gemacht hat, so dass unschuldige angeklagt und letztlich vor Gericht gezerrt werden. Es bleibt abzuwarten, wie viele Freisprüche aus den weiteren Verfahren folgen werden, da beispielsweise Polizeiberichte in den Akten eins zu eins kopiert wurden und gleiche Aussagen über verschiedene Beschuldigte auftauchen.
Solltet ihr Post erhalten, wendet euch bitte an den Ermittlungsausschuss, der euch für weitere Fragen und Ratschläge zur Verfügung steht. Bei einem Strafbefehl sollte umgehend Widerspruch eingelegt werden. Nehmt auch hierbei bitte Kontakt zum EA auf.
4 Kommentare
Trackbacks
- Berechtigter Freispruch – Erster Prozess um den 1. Mai beendet « Voice of Europe
- Verfahren bzg. 1. Mai 2009 terminiert | Infoportal Dortmund







Hier mal etwas zu journalistischer Gründlichkeit:
Da die beiden Reporter der Westfälischen Rundschau den Prozess immer nur kurzzeitig besuchten und sich den Hauptteil der Verhandlung nicht selbst ansahen, ist ihnen offenbar entgangen, dass bereits heute ein Urteil gefällt wurde. Hier wird deutlich, wie oberflächlich die Systempresse arbeitet!
http://imgload.info/files/bfi1256579020j.JPG
Weiterhin stellt sich die Frage nach den geographischen Kentnissen der Redaktion, da Apolda in Thüringen und nicht wie im Artikel geschrieben in Sachsen liegt.
Auch die Behauptung, ein Stein habe den Polizeibeamten am Bein verletzt, ließ sich im Verfahren nicht belegen, da der Polizeibeamte selbst einräumte, nicht zu wissen, woher die Verletzung kommt.
Auf welcher “Beweislage” sollte denn das Amtsgericht Dortmund zu einer anderen Entscheidung als das Bundesverfassungsgericht am 4.9.2009 gelangen?
Schon im Verfahren gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidenten gegen den Aufmarsch am 5.9.2009 war die Beweisführung, dass “autonome nationale Sozialisten” besonders gewalttätig seien nicht erfolgreich – es gab keine Beweise sondern nur Behauptungen – und – WDR-Videos, WAZ und RN-Bilder, die Angriffe von kommunistischen Kurden aus den Reihen des DGB gegen nationale Demonstranten zeigen. Das hat selbst die höchsten deutschen Richter sehr beeindruckt.
Da kann “vor Ort” natürlich immer noch sturheil das Gegenteil behauptet und geschrieben werden – auch noch so häufiges Wiederholen falscher Behauptungen – auch wenn sie sich zweckdienlich gegen “Nazi’s” richten – macht sie nicht richtig.
Die nationalen Demonstranten wollten – zugegebenerweise – den Aufmarsch des DGB durch ihre Parolen provozieren, waren aber – abgesehen von einigen “Rangeleien” mit ungeschickt agierenden Polizeibeamten nicht gewalttätig.
Da sind während der alle 2 Wochen statfindenden Fussballsamstage in Dortmund mehr Auseinandersetzungen, Verletzte und Polizeiinterventionen zu beobachten und zu dokumentieren als am 1. Mai 2009. (Siehe auch WAZ-Berichte zum letzten Spiel BVB/S04)
Es gäbe also eher Gründe Spiele der Bundesliga zu untersagen oder mit Auflagen zu versehen als denn nationale Demonstrationen.
Von den linken Krawallen – auch da existieren im Weltnetz “schlagende Beweise” vom 5.9.2009 in Dortmund – soll nur am “Rande” gesprochen werden.
Dieser Freispruch war überfällig und lässt hoffen, dass auch die noch anhängigen Verfahren mit Freisprüchen enden werden.