Spontandemonstration am 1. Mai: Erster Prozess begonnen
Nachdem es am 1. Mai zu einer Spontandemonstration durch die Dortmunder Innenstadt kam, in deren Verlauf Polizeieinheiten immer wieder die Menschenmenge angriffen und es im Nachhinein zu einer beispiellosen Hetzkampagne der Medien kam, wurde heute, am 28. September 2009, der erste Prozess gegen einen angeblichen Steinewerfer eröffnet.
Pünktlich um halb zwölf begann die Verhandlung im gut gefüllten Saal, in dem neben Vertretern des Westdeutschen Rundfunks und der Westfälischen Rundschau auch der DGB-Vorsitzende Eberhard Weber, mehrere Vertreter von Polizei und Innenminsterium, sowie eine Gruppe Kameraden platz fanden.
Der Prozess begann mit dem Verlesen der Anklage durch den Staatsanwalt, wobei der Vorwurf auf schweren Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gefährliche Körperverletzung lautete. Hierbei ging es um einen angeblichen Steinwurf, welcher im Rahmen der Spontandemonstration erfolgt sein sollte, wobei ein Polizeibeamter getroffen sein will.
Nach dem Verlesen der Anklage ließ sich der Anklagte Ralf K. (Name geändert) zu den Tatvorwürfen ein, wobei er abstritt, sich an irgendwelchen Gewalttätigkeiten beteiligt und auch keinen Stein geworfen zu haben. Er schilderte den Demonstrationsverlauf aus seiner Sicht, wobei er bereits am Anfang aufgrund fehlender Kondition in den hinteren Teil der Versammlung geriet und sich auch dort bis zu seiner Festnahme aufhielt. Über den Ort der Festnahme gibt es Unstimmigkeiten, in den Prozessakten tauchen 3 verschiedene Stellen auf. Aufgrund der fehlenden Ortskentniss erfolgte im späteren Verlauf eine Ortsbegehung. Auch die Umstände der Festnahme haben sich nach seinen Angaben anders als in der Anklage behauptet ereignet: Er wurde nicht herausgezogen, sondern sei aufgrund der mangelnden Kondition zurückgefallen und leistete der Aufforderung einer Polizistin, sich auf den Boden zu legen, folge, während in der Anklage behauptet wird, er sei überwältigt worden und habe sich heftig gewehrt. Anschließend wurde er – ohne die Aufnahme seiner Personalien – zur Polizeiwache am Hauptbahnhof gebracht, wobei sich zu diesem Zeitpunkt mindestens eine weitere, festgenommene Person im Polizeiwagen befand, was den späteren Aussagen der Polizei, er sei der erste Festgenommene, widerspricht. Bereits zu diesem Zeitpunkt äußerste der Richter die Frage, ob es möglich sei, dass Ralf bei seiner Festnahme falsch zugeordnet wurde, was dieser bejahte und nochmals betonte, dass es mehrere Widersprüche beim angeblichen Festnahmeort, sowie der Vorgehensweise der Beamten gab. Beendet wurde seine Einlassung mit einer Frage seitens des Staatsanwaltes, ob der Angeklagte wahrgenommen habe, dass es zu Steinwürfen und dem abbrennen von Pyrotechnik gekommen sei. Hierauf antwortete Ralf, dass er Explosionen von Feuerwerkskörpern wahrgenommen habe, aber ansonsten damit beschäftigt war, dass Tempo der Demonstration zu halten und somit nichts weiter mitbekommen habe.
Es folgte der erste Zeuge, der Polizist Schmerbeck, welcher als Bundespolizeibeamter am 1. Mai eingesetzt war. Dieser war nach eigener Behauptung an der Festnahme von Ralf beteiligt, welche er gemeinsam mit seinem Vorgesetzten durchgeführt haben will. Immer wieder betonte Schmerbeck, dass er keine genauen Angaben machen könne, da es sich um „bürgerkriegsähnliche Zustände“ gehandelt habe. Offenbar gehören diese zwei Wörter zu seinem Lieblingswortschatz, da er diese im weiteren Verlauf nicht weniger als sechs (!) mal äußerste und versuchte, damit den Fragen des Richters und Rechtsanwalt auszuweichen. Auch die Frage, ob er den Angeklagten bei der vorgeworfenen Straftat gesehen habe, wurde mit dem Verweis auf die fehlende Orientierung durch die sogenannten „bürgerkriegsähnlichen Zustände“ abgeblockt. Allerdings äußerte der Polizeibeamte wenig später, dass er sich „zu 90% sicher sei, dass der Angeklagte Steine warf“, obwohl er dies weder gesehen hat, noch belastendes Videomaterial existiert. Auf seine Verletzung (ein Hämatom am Oberschenkel), für die Ralf laut der Anklage ebenfalls verantwortlich gemacht wird, angesprochen, konnte Schmerbeck nicht einmal erklären, wodurch er diese bekommen habe, da er diese erst Zuhause gemerkt habe. Ob er diese durch Steinwürfe oder einen Tritt, den er laut eigener Aussage im Tagesverlauf abbekommen haben will, erlitten hat, konnte er genausowenig wie eine Tatbeteiligung von Ralf festhalten. Die Frage, wie er den Angreifer, welcher ihn getreten haben will, erkannte, antwortete der Polizeibeamte Schmerbeck, dass alle gleich Aussahen und es ihm unmöglich war, jemanden zu erkennen. Allzu groß kann die Verletzung scheinbar auch nicht gewesen sein, da er von einer „Untertassen großen Verletzung“ auf dem rechten Oberschenkel sprach, dabei aber auf sein linkes Bein zeigte. Es folgten mehrere Fragen des Richters, ob er den Angeklagten erkannt habe, was von Schmerbeck nochmals verneint wurde, er aber sicher sei, dass es sich um einen Steinwerfer handelt, da sein Vorgesetzter dies gesehen haben will. Anschließend wurde die Vernehmung beendet.
Weiter ging es mit dem eben angesprochenen Vorgesetzten, welcher ebenfalls bei der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof eingesetzt war. Dieser behauptete, er könnte Ralf anhand seiner Statur identifizieren, betonte dabei aber auch, dass alles äußerst unübersichtlich war. Obwohl es keinerlei Video- oder Bildmaterial gab, betonte er, dass er sich sicher sei, der Angeklagte habe sich in der Gruppe bewegt und dabei einen Stein geworfen, wobei der Polizeibeamte keine näheren Angaben zu den Umständen machen konnte. Auch über die Umstände der Festnahme brachte diese Vernehmung keine neuen Erkentnisse. Neu ist dagegen, dass laut Aussage dieses Polizisten Reisebusse aus den Niederlanden am Hauptbahnhof ankamen. Weiterhin will er eine Gruppe von 40 Dynamo-Dresden Fans gesehen haben, nachdem Ralf ihn mit seiner Bekleidung, einer blauen Jacke mit der auffälligen Aufschrift „Dresden“, konfrontierte und fragte, ob diese Jacke ihm bekannt vorkomme, was vom Polizeibeamten verneint wurde. Widersprüchlich ist auch, dass der Zeuge Schmerbeck seinem Vorgesetzen vor Dienstschluss über sein Hämatom am Bein informiert haben soll, während Schmerbeck selbst berichtete, die Verletzung erst Zuhause bemerkt zu haben. Nach weiteren Fragen durch Ralf’s Rechtsanwalt, welcher noch einmal auf die Identifizierung seines Angeklagten, sowie die Umstände der Festnahme einging, wurde auch dieser Zeuge entlassen.
Der dritte Zeuge, der Polizeibeamte Wilhelm von der Recklinghausener Einsatzhundertschaft, hatte nur einen kurzen Auftritt. Nach der Feststellung der Personalien äußerte er, dass er erst ab einem späteren Zeitpunkt in Dortmund war und zum Tatgeschehen keine Angaben machen könne, weshalb auf eine weitere Vernehmung verzichtet wurde.
Als vierter und damit letzter Zeuge des heutigen Tages war der Polizeibeamte Kießling, zuständig für den Bereich Dortmund-Mitte, vorgeladen. Dieser konnte ebenfalls keine Angaben über die Festnahme oder die Ralf vorgeworfene Straftat machen, sondern beschränkte sich darauf, die Ereignisse des Tages aus seiner Sicht vorzutragen, wobei diverse Tatsachen verdreht wurden. Über das Einsatzverhalten der Polizei sagte Kießling auf Nachfrage, ob am Anfang der Demonstration Festgenommene nach besonderen Kriterien in das Gewahrsam verbracht wurden mit den Worten„In dieser Lage gab es keine innere Logik, nur das die Veranstaltung des DGB geschützt werde“. Der Richter äußerste die Frage, ob es bei der Dortmunder Polizei eine rothaarige Kollegin gäbe, die am 1. Mai eingesetzt war und nun auf Antrag der Verteidigung von Ralf als Zeugin vorgeladen werden soll, was Kießling ebenfalls verneinte. Da keine weiteren Fragen vorhanden waren und die Vernehmung auch keine für das Verfahren relevanten Tatsachen ans Tageslicht beförderte, wurde auch Herr Kießling entlassen.
Beendet wurde der heutige Verhandlungstag mit dem Vertagen auf zwei weitere Prozesstage, da Videomaterial vom WDR, auf dem die Polizistin, welche Ralf festgenommen hat, zu sehen sein soll, sowie dem Vorladen von Freunden des Angeklagten, die sich am 1. Mai 2009 in seiner Nähe befanden und Zeugen davon sind, dass keinerlei Gewalt von Ralf ausging.
Heute wurde deutlich, dass die Polizei durch zahlreiche Ermittlungsfehler eine äußerst schwammige Grundlage für Verfahren geschaffen hat und es sich abzeichnet, dass viele Anklagen in Freisprüchen enden, da willkürlich Personen aus der Demonstration herausgegriffen und mit Anzeigen belegt wurden. Dafür spricht außerdem die hohe Zahl der bisher eingestellten Verfahren, bei denen sich die Vorwürfe der Polizei bereits im anfänglichen Ermittlungsstadium in Luft auflösten.
Über den weiteren Prozessverlauf werden wir selbstverständlich weiterhin auf http://www.infoportal-dortmund.net berichten. Wenn ihr selbst Verfahren habt oder Strafbefehle erhaltet, meldet euch bitte umgehend beim Ermittlungsausschuss und legt Widerspruch ein. Ein Beispielwiderspruch für Strafbefehle wird in den kommenden Tagen auf der Seite des EA veröffentlicht
6 Kommentare
Trackbacks
- » 1. Mai: Zweiter Verhandlungstag im Prozess gegen Ralf Infoportal Dortmund
- » Berechtigter Freispruch – Erster Prozess um den 1. Mai beendet Infoportal Dortmund
- widerstand.info » Berechtigter Freispruch – Erster Prozess um den 1. Mai beendet
- » Nach erstem Mai: Landgericht weißt Berufung gegen Freispruch zurück! Infoportal Dortmund







“Alle Teilnehmer sahen gleich aus”, dennoch behauptet der Herr Beamte den Kameraden zu 90% identifizieren zu können?
Wie will man bei sovielen Teilnehmern einen einzigen Kameraden an seiner Statur erkennen??
Man sollte diese Beamten als Erzähler für Grimms Märchen werben!
Ich hoffe das es für alle Beteiligten in einem Freispruch endet, denn dies ist die einzig annehmbare Gerichtsentscheidung!
Polizeibeamte als Zeugen, die sich nicht genau erinnern können, widersprüchliche Aussagen zur Sache machen und die ihre Verletzung – blauer Fleck am rechten, äh linken , äh Bein eben – erst später dem Vorgesetzten angezeigt oder – halt – erst zu Hause bemerkt haben wollen.
Der so oft “beschworene” “und als “Verbotsbegründung” des Aufmarsches am 5.9.2009 zitierte Nazi-Überfall am 1. Mai hat so eben nicht stattgefunden.
Nationale Demonstranten haben den DGB durch Parolen provoziert – es wurden auch verbotenerweise Knallkörper gezündet – aber aus den DGB Reihen wurden heftige Angriffe mit Flaschenwürfen und mit Fahnenstangen von kurdischen Kommunisten gegen die nationalen Aktivisten gestartet.
Alles gut auf den Bildern der WAZ, RN und einem WDR Video dokumentiert – nur eben keine “Nazi-Angriffe”.
Die Wahrheit sieht anders aus. Da ist der DGB vorschnell mit der “Mär” vom “Nazi-Angriff” vorgeprescht und hatte damit ja auch “Erfolg” – die Medien und die “etablierte” POlitik griffen das Thema auf und steigerten sich in eine regelrechte Hetzkampagne.
Auch die Polizei hatte einerseits Gründe ihr unverhältnismäßiges Vorgehen durch Behauptung von “Angriffen” zu rechtfertigen – das soll wohl von den eigenen Angriffen gegen die nationale Spontandemonstration ablenken – und andereseits war die “Mär” als Verbotsbegründung für den “nationalen Antikriegstag” ja ideal geeignet. Dumm nur, das letztlich das Bundesverfassungsgericht nicht darauf hereinfiel.
Das die Medien ebenfalls vorschnell in die “Story” einstiegen machte es ihnen anschließend schwer aus dieser Rolle wieder heraus zu kommen. Und – die Story passt ja auch zu gut.
Wer glaubt denn, dass ein “Angriff” von mehr als 400 “Nazi’s” nur mit einem leicht Verletzten abgehen könnte? Und – der leicht Verletzte war nach einem WDR-Interview einer der kurdischen Angreifer, der bei seiner Festnahme von einem Bundespolizisten durch einen Tritt vor den Kopf verletzt wurde.
Angriff – das sieht anders aus. Dagegen wäre dann allerdings die linke Randale am 5.9.2009 in Dortmund “Kindergartenkacke” gewesen.
Letztlich ist der Prozess nur ein weiterer Versuch die Verbotsbegründung in der Öffentlichkeit zu rechtfertigen und die Verleumdung von den “extrem gewaltbereiten Nazis” weiter führen zu können.