Der tägliche Wahnsinn: Wie die BRD-Gerichte Kinderschänder laufen lassen!

13Derzeit wird vor der 31. Strafkammer des Landgerichts in Dortmund gegen ein Elternpaar verhandelt, welches im Sommer 2006 ihre gerade einmal 4 Jahre alte Tochter bzw. Stieftochter schwer misshandelten. Über 4 Wochen hinweg wurden dem Kind schwerste Wunden, Hämatome, Fesselspuren und Brandverletzungen am ganzen Körper zugefügt.

Für solch ein Verbrechen, welches das Leben des Kindes für immer zerstört hat und neben den physischen Verletzungen für bleibende seelische Schäden verantwortlich ist, fordert die Staatsanwaltschaft gerade einmal 2 Jahre und 9 Monate Haft für den Stiefvater, welcher sich als Haupttäter herauskristallisierte und eine Bewährungsstrafe für die leibliche Mutter, die ebenfalls beim Foltern ihrer eigenen Tochter mitgewirkt hat.

Während für politische Meinungsäußerung jahrelang Strafen, die bis zu einer lebenslangen Inhaftierung reichen, verhängt werden, kommen Kinderschänder immer wieder mit lächerlichen Urteilen davon, die nicht selten zur Bewährung ausgesetzt werden. Sollte dann doch eine Gefängnisstrafe verhängt werden, ist wegen „guter Führung“ und einer angeblich gelungenen Therapie meißt mit einer frühzeitigen Haftentlassung zu rechnen, nach welcher der Pädophile wieder auf die Allgemeinheit losgelassen wird.

Als Nationale Sozialisten sehen wir es als eine wichtige Aufgabe, die Bevölkerung über diese Umtriebe zu warnen und nicht blind zuzusehen, wenn wieder einmal ein Kind vergewaltigt oder sogar ermordet wird. Die jüngsten Beispiele in Heinsberg, Datteln und Recklinghausen verdeutlichen, dass es notwendig ist, die Bevölkerung aufzuklären, da häufig nicht einmal den Nachbarn von Sexualstraftätern mitgeteilt wird, welches Subjekt dort wohnt und so eine nicht einzuschätzende Gefahr, beispielsweise für Kinder aus der Nachbarschaft, besteht.

Wir fordern die Todesstrafe für Kinderschänder und eine 0 %tige Rückfallsquote!

2 Kommentare

  1. Ich finde für diese Subjekte
    ( denn Menschen nenne ich diese Kreaturen nicht )
    keine Worte,
    und die Frage,warum diese sowas diesem Kind/ern antun,
    wird und muß auch nicht beantwortet werden,
    und die Auflage für diese Kreaturen,nie wieder Kinder in die Welt setzen zu dürfen.
    Und wie kann der Richter ‘Mutter’ zu sowas sagen,
    oder Stiefvater?
    Und im ‘Namen des Volkes’ wird dieses Urteil nicht gesprochen werden!
    Jeder Vater und jede Mutter,der seine Kind/er liebt,
    würde die Todesstrafe fordern.

  2. Folgendes zum vorfall noch mal nachträglich.

    Erster Vorfall: Die ersten beiden Kinder sind angeblich am plötzlichen Kindstot gestorben, jene nochnicht mal das erste lebensjahr erleben durften.

    Zweiter Vorfall: Ein drittes Kind wurde durch die Behörden in Sicherheit gebracht.

    Dritter Vorfall: folgt die Tage

    Vierter Vorfall: Bezogen auf das Kind in dem Artikel oben. Es hat bis zum 3 Lebensjahr bei seinen großeltern gelebt. Aufgrund der Tatsache das die Großeltern wieder zurück in ihr Heimatland Spanien ausgewandert sind hat das Jugendamt beschlossen die Kleine wieder in die Obhut ihrer Leiblichen Eltern zu geben, da sie sich ja “rührend” in der Zeit um sich bemüht haben. Jedoch sollte Die “Familie” unter BEobachtung durch das Jugenamt stehen.. Diese Betreuung sah so aus, dass das Jugendamt 3 mal bei dem Paar klingelte und als niemand die Tür öffnete sich die Sache somit erledigt hatte bzw. verschoben wurde. Die Greueltaten des Paares wurden durch die eigene Familie aufgedeckt, die die kleine zufällig mit ihren Eltern in der Nordstadt angetroffen hatte und geschockt über den Zustand des vormals lebenslustigen, quirlligen und heiteren Mädchens geschockt war. Während eines Familientreffens am nächsten Tag wurde allen Beteiligten klar das hier was geschehen musste, da die kleine verängstigt war und offensichtlich körperlich misshandelt wurde. Auf die Anzeige beim Jugendamt, mithilfe von vorher-nachher bildern, reagierte die Beamtin folgendermaßen: “Wieso Kinderschändung? Das ist doch ein ganz normales vierjähriges Mädchen!” Erst die Anzeige bei der Polizei hat die Schandtaten dieses Paares zutage gefördert.

    Wie gesagt zum Dritten Vorfall werden die Tage noch Informationen folgen, so wie Name (der schon bekannt ist) und Adresse.

    Mit Kameradschaftlichem Gruss
    Fight the System

    ps.: Stieftochter ist nicht richtig es handelt sich um die leibliche Tochter

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